Endlich Sommerferien: Die Deutschen reisen wieder Richtung Sonne, mit Kind und Kegel – und Hund. Am liebsten fahren Hunde mit dem Auto in den Urlaub. Da kann Herrchen auf mehrstündigen Reisen anhalten und Gassi-Pausen einlegen, wo immer und wann immer er will. Wie kein anderes Haustier verdienen Hunde im Auto das Prädikat „urlaubstauglich“. Denn Bello & Co. sind zumeist begeisterte oder zumindest doch geduldige Beifahrer. Nichts spricht also dagegen, die Vierbeiner im Auto mit auf die Reise zu nehmen.
Geben Sie Ihrem Hund am Tag vor der Abreise nur wenig zu fressen, die letzte Mahlzeit spätestens vier Stunden vor Fahrtbeginn, um Übelkeit und Erbrechen vorzubeugen. Auf der Fahrt selbst sollte der Hund nicht gefüttert werden.
Legen Sie genügend Zwischenstopps ein, um dem Hund Bewegung zu gönnen und ihm etwas zu trinken zu geben. Ideal sind Fahrtpausen alle zwei Stunden.
Achten Sie darauf, dass der Hund nicht am offenen Fenster im Fahrtwind sitzt, da er sich sonst leicht eine Bindehautentzündung zuziehen kann.
Falls der Hund auf Bergstrecken viel gähnt oder hechelt, geben Sie ihm einen Kauknochen. Durch das Kauen löst sich der Druck in den Ohren.
Lassen Sie Ihren Hund niemals unbeaufsichtigt im parkenden Auto. Im Sommer entstehen im Wageninneren leicht Temperaturen von weit über 30 °C. Schon nach 15 Minuten wird diese Hitze für Hunde zur tödlichen Gefahr.
Nehmen Sie Ihren Hund während der Pausen stets an die Leine, und befestigen Sie eine Adressmarke an seinem Halsband. Wenn nicht bereits geschehen, sollten Sie Ihren Hund vor Reiseantritt bei einem Haustierregister, z. B. dem Deutschen Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes e.V. (www.tierschutzbund.de), anmelden. Dafür muss das Tier durch Tätowierung oder Chip gekennzeichnet sein. Damit steigt zumindest innerhalb Deutschlands die Chance, dass Sie Ihr Tier im Falle eines Falles schnell wieder finden.
Sicherheit geht vor!
Das sollten Hundehalter wissen: Laut Paragraph 23 der aktuellen Straßenverkehrsordnung müssen Tiere in Deutschland während des Transportes im Auto gesichert sein. Bei Verstoß kann die Auto-Unfallversicherung Schadenersatz verweigern und ein Bußgeld droht. Auch in anderen europäischen Ländern, vor allem in Italien und Spanien, wird inzwischen durch Kontrollen überprüft, ob der Hund gesichert ist, und der Verstoß geahndet. Sind die Hunde im Hinterraum des Wagens untergebracht, so sollte dieser durch ein Netz oder Gitter vom übrigen Wageninneren abgetrennt sein. Auf dem Rücksitz sollte das Tier in einer Transportbox oder mit einem speziellen Sicherheitsgeschirr im Auto sitzen.
© Juni 2008 - Fressnapf Tiernahrungs GmbH
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