Kleintierhaltung in Mietwohnungen darf nicht generell untersagt werden

Neues Urteil zur Haltung von Kleintieren in Mietwohnungen

Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofes dürfen Kleintiere im Mietvertrag nicht pauschal untersagt werden (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) . Bisher konnte in einem Mietvertrag die Haltung von Tieren verboten werden, eine Ausnahme bildeten bisher nur Ziervögel und Fische. Nun wurde entschieden das Kleinsäuger wie Kaninchen, Meerschweinchen und Hamster ebenfalls in diese Klausel gehören und nicht pauschal verboten werden können.

Eine Klausel die das halten von Kleintieren untersagt ist demnach ungültig. Hunde und Katzen können aber weiterhin verboten werden, auch wenn es schon einige Urteile gab in denen ein so kleiner Hund wie ein Yorkshire Terrier zu Kleintieren gezählt wurde.

Ob Hunde oder Katzen gehalten werden dürfen sollte also immer mit dem Vermieter abgesprochen sein (bestenfalls Schriftlich festgehalten), um böse Überraschungen zu vermeiden. Bei Unklarheiten kann man sich auch an den Mieterschutzbund wenden.

4 Antworten zu „Kleintierhaltung in Mietwohnungen darf nicht generell untersagt werden“

  1. Avatar von Philipp

    Handelt es sich hier echt um ein neues Urteil? Ich dachte immer, dass es mit Kleintieren wie Hamster oder Meerschweinchen keine Probleme gibt, wobei es meiner Meinung nach auch auf die Menge ankommt. Drei Meerschweine und 30ig Meerschweinchen sind ein großer Unterschied. Kleinvieh macht auch Großmist, wenn man es übertreibt. Hier müsste es eigentlich dann noch weitere Einschränkungen geben.

  2. Avatar von Angelique

    Eure Öffentlichkeitsarbeit betreffs „TIERSCHUTZ“, finde ich absolut perfektionell und bitte euch, macht weiter sooo!!!!
    Tierische Grüße, Angelique

  3. Avatar von Magda

    Das wäre ja auch noch schöner wenn die Kleintierhaltung verboten werden würde. Dann finde ich sollte auch die Haltung von Fischen verboten werden. Solche Urteile wären überhaupt nicht tragbar und vor dem Gesetzt nicht begründbar. Anders sieht die Sache aus wenn man 15 Meerschweinchen zb hat und eine kleine Zucht ind er Wohnung betreibt. Das kann der Vermieter untersagen. Allein schon weil man für das ganze streu eine eigene Mülltonne bräuchte.

  4. Avatar von Kört
    Kört

    Habe Knatsch mit der der Eigentümergemeinschaft, da ich als Vermieter einem neuen Mieter, entgegen der gültigen Hausordnung in der jegliche Tierhaltung verboten ist, die Haltung seiner 13 Jahr alten Wohnungskatze genehmigt habe. Die Entsorgung des Katzenstreues ist so geregelt, dass dieses in den eigenen REstmülleimer kommt, da uch die Abfallgesellschaft im Bio-Eimer kein Katzenstreu duldet. Der BIO-Eimerist Gemeinschaftseigentum, dort kommt jedoch das STreu von den Hamster-besitzern & Co rein, d.h. meine Mieter mit Katze dürfen für diesen Abfall auch mitbezahlen.
    Kann die Hauseigentümer-gemeinschaft mir auferlegen, dass ich meinen Mietern die Katzenhaltung untersage, bzw. kündige.

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