In der Schweiz tritt ab morgen (1.9.2008) das neue Tierschutzgesetz in Kraft. Erstmals wurden neben den vorschriften zur Haltung von Nutztieren auch Vorschriften zur artgerechten Haltung von Haustieren gemacht.
Die Einzelhaltung geselliger Haustiere ist demnach untersagt – zum Glück vieler Haustiere! Meerschweinchen, Vögel, Chinchillas, Mäuse und Ratten dürfen nun nur noch mindestens zu Zweit gehalten werden. Lange genug war die nicht artgerechte Einzelhaltung erlaubt.
Wer sich unter den Haustieren ein bisschen auskennt, dem dürfte aufgefallen sein, dass in der Aufzählung die ebenfalls geselligen Kaninchen fehlen. Die sind nämlich die Verlierer bei diesem Gesetz, für sie gibt es keine Vorschrift die Einzelhaltung verbietet. Sinn macht das aus der Sicht des Tierschutzes nicht, denn für Kaninchen ist ein artgleicher Partner mindestens genau so wichtig wie für Meerschweinchen!
Aber nicht nur gegen Einzelhaltung wird vorgegangen. In dem neuen Gesetz werden nun auch mindest Größen für Käfige und Gehege gemacht, sowie Vorschriften beim kauf.
Veränderungen gibt es auch für Neu-Hundebesitzer. Die müssen ab 2010 einen Theoriekurs besuchen, bevor sie sich einen Hund anschaffen dürfen.
Für die Haltung von Katzen wurden ebenfalls härtere Vorschriften gemacht. So müssen im Lebensumfeld der Katze Kletter-, Kratz- und Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden sein, sowie erhöhte Ruheflächen und Rückzugsmöglichkeiten. Und jede Katze hat das Recht auf ein eigenes Klo.
Weitere Infos: www.tiererichtighalten.ch
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