Bei den Abstimmungen im Kanton Zürich ging heute ein Kampfhundeverbot hervor! Die Stimmberechtigen haben sich deutlich für die entsprechende schärfere Hundegesetze ausgesprochen (Stimmbeteiligung 50,5%).
Anlass für die Gesetztesänderung war die Attacke eines Pitbulls in Oberglatt ZH vor drei Jahren, bei der ein Kind getötet wurde. Dass das aus dem Jahr 1971 stammende Hundegesetz aktualisiert werden muss, war denn auch kaum bestritten.
Die Änderungen sehen vor allem eine Bewilligungspflicht für das Halten von «Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial» vor, aber auch ein Verbot für sogenannte Kampfhunde.
Es werden voraussichtlich die vier Rassen American Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier verboten. Bisher gilt für diese Rassen bloss eine Maulkorb- und Leinenpflicht.
Bereits im Konton Zürich lebende Hunde dieser Rasse dürfen aber weiterhin dort bleiben. Von den 60 000 Hunden im Kanton Zürich gehören heute rund 500 bis 600 Tiere zu den gefährlichen Rassen. Diese Tiere dürfen im Kanton weiterleben. Die Besitzer dieser Tiere müssten aber – bis spätestens drei Monate nach Inkrafttreten der Regelung – eine Haltebewilligung einholen.
Mit dem Verbot zieht der Kanton Zürich gleich mit den Kantonen Genf und Wallis. Dort hiessen die Stimmberechtigten im vergangenen Februar eine Initiative gut, die ein Verbot solcher Hunde verlangte. In verschiedenen weiteren Kantonen wurden bisher Verbote zwar erwogen, schliesslich aber eine Bewilligungspflicht und strenge Auflagen als sinnvoller erachtet.
Jedoch gibt es auch Zweifel an der Umsetzbarkeit Kampfhundeverbots wie Hansruedi Weinmann, Präsident der Zürcher Sektion der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft sagt. Das Gesetz sei populistisch und spiegle eine Sicherheit vor, die es nicht gebe.
Quelle: 20min.ch
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