R.A.D. Regelung in den Niederlanden – Vorsicht mit Hund in den Niederlanden!
Hundehalter, die einen Hund mit „pittbullähnlichen“ Aussehen (z.B. Pittbulls, Bullterrier, American Bulldog, Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, Alano oder Mischlinge dieser Rassen.) besitzen, sollten nicht in die Niederlande einreisen! Dort existiert seit den 90er Jahren das Gesetz R.A.D. (Regeling Agressive Dieren), dass das Halten von pittbullartigen Hunden verbietet. Diese Regelung gilt auch für Urlauber in den Niederlanden!
Wird ein pittbullähnlicher Hund ohne FCI Papiere angetroffen, wird er von den Behörden beschlagnahmt und in vielen Fällen sogar getötet! Sachkundennachweise oder deutsche Wesenstests werden nicht anerkannt! Es geht also lediglich um das Aussehen!
Im Jahr 2006 wurden 514 Hunde beschlagnahmt, 461 Hunde getötet, nicht weil sie auffälliges Verhalten zeigten, sondern weil sie unglücklicherweise ein Äußeres hatten, das laut Gesetz auf eine Gefährlichkeit hinweist.
Das ist meiner Meinung genau so Unsinnig wie Rasselisten hierzulande, kein Hund kann auf Grund seines Aussehens als gefährlich oder ungefährlich eingestuft werden.
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