Markenrecht am Namen „Flocke“
Wieder Streit um einen Eisbär vor Gericht. Wie bei Knut wird nun auch wegen Eisbärenbaby Flocke um das Vermarktungsrecht gestritten. Der Grund hier führ ist der Name „Flocke“, den die Stadt Nürnberg zum Patent anmelden wollte. Die Firma Fairfield kam der Stadt jedoch zuvor. Noch bevor der Name Flocke öffentlich bekannt wurde, hat die Firma die Marke „Eisbär Flocke“ zum Patent angemeldet.
Wie schon bei Knut landet auch dieser Streit vor Gericht. Die Stadt Nürnberg wirft der Firma Marktbehinderung vor.
Wir sind gespannt wie das Treiben um Flocke weiter geht.
Update 7.3.2008:
Erfolg für den Nürnberger Tiergarten!
Im Namensstreit mit dem Allgäuer Hersteller für Kräuterbonbons gibt es jetzt ein Urteil. Die Stadt Nürnberg hat die Rechte am Namen „Flocke“ bekommen und darf diesen somit vermarkten. Zudem präzisierte das Gericht, welche Artikel in Zukunft ausschließlich von der Stadt Nürnberg mit dem Namen „Flocke“ vermarktet werden dürfen. Dazu gehören Spiele, Plüschtiere, Reisedienste, bespielte Bild- und Tonträger, aber auch Gebrauchsartikel aller Art wie Teller, Tassen, T-Shirts, Kosmetik oder Nahrungsmittel.
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