In Europa gehört der Verkauf von tiergetesteten Kosmetikartikeln und Inhaltsstoffen bald der Vergangenheit an. Die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche bezeichnet dies als Meilenstein. Aber es gibt auch Kritik: es wäre schwer Überprüfbar und die Kriterien sind „schwammig“. Die Regelungen würden kaum helfen, wirklich Tierleben zu retten und den Verbraucher zu schützen.
Am 11. März 2009 tritt im Rahmen der 7. Änderung der Kosmetikrichtlinie* das Verbot von Tierversuchen für kosmetische Inhaltsstoffe sowie der Vermarktung von an Tieren getesteten Kosmetikprodukten und –rohstoffen in Kraft.
Trotz des großen Erfolgs, dass künftig zumindest laut Gesetz EU-weit kein Handel mit Kosmetik betrieben werden darf, für die zuvor Tieren die Haut oder Augen verätzt wurden, ist nach Einschätzung der Ärzte gegen Tierversuche die Frage nach der praktischen Umsetzung ein kritischer Punkt. Denn unklar ist, ob und wie das Verbot kontrolliert werden kann und wird.
Dass überhaupt Tierversuche für Kosmetik durchgeführt werden, ist der Profitgier der Hersteller zuzuschreiben. Diese überschwemmen den Markt mit immer neuen Cremes und Duschgels, die niemand braucht. Für zahllose Tiere bedeutet das einen grausamen Tod und für den Verbraucher trotzdem keine Sicherheit. Denn die Tierversuche dienen einzig der rechtlichen Absicherung der Produkterfinder im Falle von Gesundheitsschäden, heißt es von Seiten des Ärzteverbandes.
Zu kritisieren ist zudem, dass bei Vermarktung eines Lippenstiftes oder einer Schönheitscreme über die Grenzen der EU hinaus auch weiterhin Tiere für die Kosmetik ihr Leben lassen werden, da in manchen Ländern, wie China, oftmals Tierversuche vorgeschrieben sind. „Erst wenn es ein weltweites Verbot für die Testung von kosmetischen Inhaltstoffen und Endprodukten sowie deren Vermarktung gibt, kann von einem wirklichen Erfolg gesprochen werden“ erklärt Silke Bitz.
Dem politisch besiegelten Verbot der Vermarktung von tierquälerischer Kosmetik und der Testung an Tieren liegt ein jahrelanger politischer Kampf zahlreicher Tierschutzorganisationen zugrunde. Immer wieder wurde das Verbot verschoben und letztlich konnte nicht verhindert werden, dass für drei Bereiche (Giftigkeit bei wiederholter Gabe, Reproduktions-Giftigkeit und Toxikokinetik), noch bis 2013 Tierversuche erlaubt sind. Zudem kann diese Frist nochmals verlängert werden, wenn keine anerkannten tierversuchsfreien Methoden zur Verfügung stehen.
Quelle: newsmax.de
Schreibe einen Kommentar