Anfang Juli beginnen die Sommerferien und jedes Jahr aufs Neue zeigt sich an Autobahnparkplätzen das gleiche Horrorszenario. An Bäumen angebundene Hunde, die verstört und halb verdurstet auf die Rückkehr ihres Besitzers warten. Der allerdings ist auf und davon und hat sich seines für ihn lästigen Problems kurz vor dem Urlaub auf höchst unmoralische Weise entledigt.
Nicht nur das ein solches Vorgehen absolut gewissenlos ist und manche ihr Tier nicht einmal anbinden, wobei es so Gefahr läuft überfahren zu werden, es ist strafbar. Auch wenn Tiere vor dem Gesetz immer noch als „Sache“ gelten, ist es laut Tierschutzgesetz verboten ein Tier auszusetzen und zieht eine gehörige Strafe nach sich.
Leider ist es sehr schwierig die Täter auf frischer Tat zu ertappen, sich das Kennzeichen des Autos zu notieren und Anzeige zu erstatten. Daher sollte man auf seinem eigenen Weg in den Urlaub an Rastplätzen die Augen und Ohren offen halten. Vielleicht dringen Winseln oder verzweifeltes Jaulen aus dem nahe liegenden Waldstück oder gar aus Mülleimern.
In jedem Fall sollte man bei Beobachtung eines verdächtigen Fahrzeuges, was ein Tier hinterlässt umgehend die Polizei informieren und wenn möglich das Tier einfangen und ins Tierheim bringen. Die Zeit sollte man sich nehmen und das grausame Verenden der Hunde und Katzen somit verhindern.
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